11 MAY 1934, Page 12

MISCHEHEN

[VON EINEM DEUTSCHEN KORRESPONDENTEN]

IN Deutschland spielt heute die Frage der Mischehen eine grosse Rolle. Eine Mischehe ist nach dem heute in Deutschland gultigen Gesetz eine Ehe zwischen Angehorigen verschiedener Konfessionen oder Rassen. Also zum Beispiel eine Ehe zwischen einem Katholiken und einer Protestantin oder zwischen einem Christen und einer Negerin oder zwischen einem Deutschen und einer Franzosin. Ob die Ehe zwischen Deutschen und Englandern auch unter den Begriff der Mischehe folk, ist noch nicht entschieden. Denn die fithrenden Rasse- theoretiker, die Herren Gunther und Rosenberg, sind sich noch nicht einig, ob die germanisehe und die angelstich- sische Rasse dieselbe oder zwei verschiedene Rassen sind.

In Wirklichkeit erstreckt sich die Frage der Mischehen nur auf arisch-judische Ehen. Wobei man alles das arisch nennt, was nicht ausgesprochen jildisch ist oder so aussieht. Denn auch der Begriff und die Abgrenzung des " Arisehen " ist heute im Dritten Reiche noch nicht endgultig festgelegt.

Eine Mischehe 1st nach Meinung der heutigen deutschen Justiz nur dazu da, um getrennt zu werden. Eire Zusainmenleben von Menschen verschiedener Rasse und Konfession erregt nur Aergernis und Aergernis soli nicht erregt werden. War frillier die Ehe als die gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft eines Mannes mit einer Frau nur die Privatangelegenheit dieser beiden, so ist sie es heute nicht mehr. War hither der Zweck der Ehe die Familie, so ist es heute die "Aufnordung." Der Staat legt heute Wert auf Aufnordung und das bedeutet " die Starkung des Anteils der Nordischen Rasse an der Volksgemeinsehaft durch Zusammen- schluss der nordisch Gesinnten und bewusste Ausrich- tung auf dies rassenpolitische Ideal des nordischen Menschen hin."

Darum also werden heute Ehen nicht mehr wegen Ehebruch, Geisteskrankheit und Sittlichkeitsvergehen allein, sondern auch wegen Judentums aufgelost. Es wurde zu weft ftihren, die Begriindungen fur diese aufgelosten Ellen anzuftihren. Seitdem der oberste Kontrolleur der nationalsozialistischen Partei, Herr Rosenberg, in seinem Buch " Der Mythos des 20. Jahrhunderts " den Geschlechtsverkehr zwischen Ariern und Judea mit dem Tode bestrafen will, kann es nicht wundern, wenn ein Urteil des Oberlandesgerichts in Karlsruhe (am 2. Mitrz 1984) eine Mischehe mit der Begrtindung aufloste, dass eine Verbindung eines Ariers mit einem Angehorigen der judischen Rasse widernaturlich ist. So wurde die Ehe aus § 1333 BGB unter Aktenzeichen 2 Zbr 208/ 83 rechtskrtiftig geschieden. Da bei Ehe- Trennungen die Formen der Scheidung, Nichtigkeits- Erklarung und Anfechtung im Frage kommen, so kame hier die Anfechtung der Ehe in Betracht, da " sich der eine Ehegatte fiber personliche Eigenschaften des anderen Ehegatten geirrt habe."

Der ffir Mischehen zustandige oberste Verwaltungs- beamte, Deutsehlands Innenminister Dr. Frick bezeichnet die tiber " mischbliitiget " Ehen im Ausland verbreiteten Geriichte als " ItTtfimer oder Entstellungen." Er ist aber weder von dem Urteil von Karlsruhe noch von dem Todesurteil seines Parteikollegen Rosenberg abgertickt. Aus diesem Grunde kann man den Schmerz der " Frank- furter Zeitung," die fast nur von " Widemattirlichen " und " Mischbliitigen " gelesen und gekauft wird, ver- stehen, mit dem sie fiber die Ffillc und Urteile der Mischehen berichten muss, F. G,